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    Der Winter ist erst nach dem DachCheck vorbei
 
 
Überprüfung des Daches verhindert „Spätfolgen“
 
Der DachCheck ist nicht nur nach einem schneereichen Winter geradezu Pflichtprogramm für Hausbesitzer und Hausverwaltungen. Kleine Schäden können jetzt vom Dachdecker-Fachbetrieb entdeckt werden, bevor sich daraus kapitale Dachschäden entwickeln.
 
Nach jedem Unwetter häufen sich die Schadensmeldungen an Dächern. Statistiken nach solchen Unwettern belegen, dass rund 85% aller gemeldeten Dachschäden im Bereich bis 2.500 € liegen. Dies sind typische Schäden, die durch eine regelmäßige fachmännische Überprüfung des Daches vermeidbar gewesen wären. Daher werden auch Gebäudeversicherer immer kritischer bei der Schadensregulierung. Vielfach wird schon jetzt der Nachweis gefordert, dass eine regelmäßige Dachwartung erfolgt ist.
 
Diese Dachwartung sollte für Hausbesitzer und Hausverwaltungen so selbstverständlich sein wie die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage. Fällt diese aus, müssen die Bewohner allenfalls einige Tage frieren. Fällt aber die Schutzfunktion des Daches aus, sind alle Bauteile des Hauses sowie das gesamte Hab und Gut der Bewohner in Gefahr. Bleiben kleine Schäden am Dach unbemerkt, kann innerhalb weniger Monate z. B. die darunter liegende Wärmedämmung derart in Mitleidenschaft gezogen werden, dass nur noch eine komplette Sanierung hilft. Und die muss nach den gesetzlichen Vorgaben die Maßstäbe der Energieeinsparverordnung 2009 erfüllen. Ein oder zwei von abrutschendem Schnee verschobene Dachziegel können also eine Komplettsanierung des Daches einschließlich der Wärmedämmung nach sich ziehen.
 
Beim DachCheck werden das Dach und seine Komponenten wie Dachrinnen, Fallrohre, Schneefangeinrichtungen – soweit von der Bauordnung vorgeschrieben und vorhanden – unter die Lupe genommen. Dieser DachCheck als erste Begutachtung sollte der „Einstieg“ in die regelmäßige, gründliche Dachwartung durch den Fachbetrieb sein. Der Wartungsumfang und eventuell notwendige Reparaturen können mit dem Dachdecker individuell vereinbart werden.
 
Vorsicht ist allerdings bei Lockangeboten für DachChecks geboten, die vielfach an der Haustüre offeriert werden. Hier haben mobile Handwerkerkolonnen oft nur das Ziel, eine komplette Dachsanierung zu verkaufen, selbst wenn der Dachzustand dies gar nicht erfordert.
 
Um mit dem DachCheck einen „Schlussstrich“ unter den Winter zu ziehen, sollten also nur Dachdeckerbetriebe aus der Region beauftragt werden. Sie sind ebenso die kompetenten Ansprechpartner für die individuelle regelmäßige Dachwartung, die übrigens auch vor Regressansprüchen Dritter schützen, wenn Teile des Daches bei einem besonders heftigen Orkan Autos, oder benachbarte Gebäude beschädigen oder gar Menschen verletzen.

 

 
 
 

 

 

Winterreifen für das Dach?
 
 
Das Dach muss auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden
 
Jeder weiß wohl, dass ein Auto fit für den Winter gemacht werden muss. Schließlich möchte man ja pannen- und unfallfrei durch die kalte Jahreszeit kommen. Weitaus sorgloser gehen da viele Hausbesitzer mit ihrem Dach um. Und das, obwohl es als wichtigstes Bauteil des Hauses das gesamte Gebäude und sein Interieur zuverlässig schützen soll.
 
Bei einem DachCheck im Herbst wird besonderer Wert auf die schadensfreie und lückenlose Eindeckung sowie auf den Zustand der ungehinderten Wasserableitung von Niederschlags- und Schmelzwasser gelegt. Für den Laien ist der einwandfreie Zustand des Daches nicht ohne Weiteres erkennbar. Dem erfahrenen Dachdecker allerdings genügt oft ein Blick, um Schwachstellen zu erkennen. Ob es die beim letzten Unwetter gelockerten Ziegel und Pfannen oder vermooste Eindeckrahmen von Dachfenstern sind: Kleine Ursachen können große Wirkung zeigen.
 
So kann eine Behinderung der Schmelzwasserableitung zu einem Wasserrückstau führen, der die äußere Dachhaut durchdringt. Und bereits eine strenge Frostnacht genügt zur Bildung von so genannten Eisbarrieren. Diese können durch weitere Niederschläge enorm anwachsen und erhebliche Schäden anrichten, wenn sie durch ihr hohes Eigengewicht abrutschen.
 
In vielen Bauordnungen sind Schneefangsysteme vorgeschrieben. Auch ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit wird beim DachCheck überprüft.
 
Der DachCheck ist jedoch nur eine erste Bestandsaufnahme. Weitaus sicherer kann sich jeder Hausbesitzer und jede Hausverwaltung fühlen, wenn das Dach im Rahmen eines Wartungsvertrags, dessen Inhalte und Umfang individuell mit dem Dachdecker-Innungsbetrieb vereinbart werden, regelmäßig begutachtet wird. Eine solche Dachwartung durch Fachbetriebe ist seit Jahren durch zahlreiche Gerichtsurteile sogar vorgeschrieben, um sich vor Regressansprüchen Dritter zu schützen. Auch können Gebäudeversicherungen im Schadensfall den Nachweis einer solchen Wartung fordern, um erst dann über die Schadensregulierung zu entscheiden.

 

Wenn günstig so richtig teuer wird
 
Dubiose Angebote rund ums Dach
 
Ein Unbekannter läutet an der Haustüre und bietet einen Mittelklassewagen zum Festpreis an. Niemand käme auf die Idee, auf so ein Geschäft einzugehen. Schon gar nicht, ohne den Vergleich mit anderen Angeboten.
 
Seltsamerweise aber funktioniert diese Art von Geschäft oft, wenn es um eine Dachsanierung durch mobile Handwerkerkolonnen geht. „Gutgläubig vertrauen Hausbesitzer das wichtigste Bauteil des Hauses unbekannten Handwerkern an und zahlen ungeprüft den vorgeschlagenen Preis“, weiß die Sprecherin des Dachdecker Verbandes Nordrhein über die zweifelhaften Erfolge der „Dach-Haie“ zu berichten.
 
Die meist älteren Hausbesitzer werden meist über den „Umweg“ eines kostenlosen DachChecks zur Auftragsvergabe überrumpelt. Dabei steht das Ergebnis der angeblich fachgerechten Dachüberprüfung bereits vorher fest. Selbst intakte Dächer werden von den dubiosen Handwerkern als „dringend sanierungsbedürftig“ eingestuft. Dann folgt ein vermeintlich günstiges Angebot zur Sanierung. Meist aber ist der vorgeschlagene Preis drastisch überhöht und die erbrachte Leistung hat selten etwas mit den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks zu tun. Pfusch pur.
 
Beliebt sind auch „Messeangebote“ zur Dachreinigung und anschließenden Beschichtung. Als Ergebnis wird ein praktisch neuwertiges Dach zum Niedrigpreis versprochen. Doch auch mit einer Neulackierung wird kein verrostetes Auto zum Neuwagen.
 
Besonders problematisch bei der nachträglichen Dachbeschichtung, die übrigens kein einziger Bedachungshersteller für seine Produkte freigegeben hat: Wie ein Film bedeckt die Beschichtung die Dacheindeckung. Da jedes Dachelement aber z. B. bei Sturm in Bewegung ist, reißt dieser „Schutzfilm“. Durch die Haarrisse dringt Feuchtigkeit ein. Die Folge ist oft schon nach wenigen Jahren das Abplatzen der Beschichtung. Dann bleibt nur noch die Neueindeckung, die sich der Hausbesitzer eigentlich ersparen wollte.
 
Auch bei der Hochdruckreinigung des Daches werden – nicht selten zusätzlich durch die unfachmännische Begehung der Dachfläche – erhebliche Schäden verursacht. Dabei beeinflussen weder Algen oder Flechten noch Vogelkot eine intakte Dacheindeckung negativ.
Kommt es auf dieser Baustelle zum Unfall, können die Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung an den Auftraggeber den Wert des Hauses schnell übersteigen.


Kommt es auf dieser Baustelle zum Unfall, können die Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung an den Auftraggeber den Wert des Hauses schnell übersteigen.

                                      Handwerkerrechnungen absetzen !

 

Ab dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen
doppelt so hoch wie bisher von der
Steuerschuld abgezogen werden!
Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

Welche Leistungen sind umfasst?

Renovierungs-Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank geförderten Maßnahmen

.Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen,
ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen für das Gemeinschaftseigentum.
Der Steuerpflichtige muss die Leistung nicht selbst in Auftrag gegeben haben.
Dies kann z. B. auch durch den Vermieter oder Wohnungseigentumsverwalter geschehen sein.


Wohnungseigentümergemeinschaften ?

Für den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung kommt eine Steuerermäßigung in Betracht,wenn in der
Jahresabrechnung folgende Angaben enthalten sind:

Die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge für Handwerkerleistungen müssen jeweils gesondert aufgeführt sein,
ferner muss der Anteil der steuerbegünstigten Kosten ausgewiesen und
der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers daran individuell errechnet worden sein.


Welche Voraussetzungen gelten?

Nachweis der Kosten durch Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben
in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten gesondert ermittelt werden können.
Begünstigt sind auch in Rechnung gestellte Maschinen-und Fahrtkosten.
 

Materialkosten sind ausgeschlossen!

Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt,dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich.
Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Nachweis erfolgt durch

Überweisungsdurchschrift oder Kontoauszug. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung, Online-Banking,
Verrechnungsscheck oder ec-Verfahren dient der Kontoauszug als Nachweis. Barzahlung ist nicht begünstigt.

Erbringung der Handwerkerleistung und der entsprechenden Zahlung ab dem 1. Januar 2009.
 

Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?

Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten. Diese können bis zu max.
6.000 Euro genutzt werden: 20 % dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. max. 1.200 Euro. Im Rahmen der
Einkommensteuererklärung erfolgt eine Verrechnung, der Abzugsbetrag ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.
 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 genügt es, die Belege aufzubewahren, eine Einreichung beim Finanzamt
ist nicht mehr notwendig. Sie müssen nur auf Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden.


Wenn Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben,Werbungskosten, Sonderausgaben oder
außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht
werden, ist der Abzug ausgeschlossen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wohnungsreinigung) sowie Pflege- und Betreuungsleistungen
können daneben mit max. 4.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn also Dienstleistende
und Handwerker in Anspruch genommen werden, gibt es vom Finanzamt bis zu 5.200 Euro im Jahr zurück!

 

                                                       

 

 

 


Energie sparen mit Rollläden
Mit ihrer zusätzlichen Dämmung verbessern die VELUX Rollläden den hohen Wärmeschutz moderner Fensterverglasungen. Wie gut ein Bauteil Wärme dämmt, geben Experten mit dem sogenannten U-Wert an.

Es gilt: Je niedriger dieser ist, desto besser ist der Wärmeschutz. Dachfenster erreichen heute Werte von rund 1,3. Wenn Bauherren und Modernisierer zusätzlich einen Rollladen montieren, verbessern sie den ohnehin schon guten Wert sogar auf rund 1,1.



Dachfenster-Rollläden sorgen nicht nur für höhere Wärmeisolierung im Winter: Mit effektivem Hitzeschutz tragen sie auch im Sommer zu angenehmen Temperaturen bei. Lärmschutz gibt es oben drauf: Die Rollläden verhindern, dass Regen und Hagel direkt auf das Fenster trommeln und senken die Belastung durch Straßen- oder Fluglärm. Außerdem bieten sie optimale Verdunkelung sowie Schutz vor Einbrechern und unerwünschten Blicken.



Wer es richtig komfortabel will, der ist mit einem VELUX Solar-Rollladen gut beraten: Dieser lässt sich auf Knopfdruck bequem per Fernbedienung öffnen und schließen. Für ausreichend Strom sorgt eine integrierte Solarzelle - auch im Winter. Kabel müssen bei der Montage nicht verlegt werden.

Mit ihrer zusätzlichen Dämmung verbessern die VELUX Rollläden den hohen Wärmeschutz moderner Fensterverglasungen. Wie gut ein Bauteil Wärme dämmt, geben Experten mit dem sogenannten U-Wert an.Es gilt: Je niedriger dieser ist, desto besser ist der Wärmeschutz. Dachfenster erreichen heute Werte von rund 1,3. Wenn Bauherren und Modernisierer zusätzlich einen Rollladen montieren, verbessern sie den ohnehin schon guten Wert sogar auf rund 1,1. Dachfenster-Rollläden sorgen nicht nur für höhere Wärmeisolierung im Winter: Mit effektivem Hitzeschutz tragen sie auch im Sommer zu angenehmen Temperaturen bei. Lärmschutz gibt es oben drauf: Die Rollläden verhindern, dass Regen und Hagel direkt auf das Fenster trommeln und senken die Belastung durch Straßen- oder Fluglärm. Außerdem bieten sie optimale Verdunkelung sowie Schutz vor Einbrechern und unerwünschten Blicken. Wer es richtig komfortabel will, der ist mit einem VELUX Solar-Rollladen gut beraten: Dieser lässt sich auf Knopfdruck bequem per Fernbedienung öffnen und schließen. Für ausreichend Strom sorgt eine integrierte Solarzelle - auch im Winter. Kabel müssen bei der Montage nicht verlegt werden. Die Verunsicherung ist groß. Wie legt man sein Geld künftig an, damit es sicher ist? Und am liebsten auch gleich sicher vor dem Zugriff des Finanzamtes.„Wer sein Erspartes in sein Haus investiert, ist auf der sicheren Seite”, so die Sprecherin des Dachdecker Ver-bandes Nordrhein. Dass dabei dem Dach eine besondere Rolle zukommt, erklärt die Dach-Expertin:„Das Dach gehört zu den wichtigsten Bauteilen des Hauses, denn es schützt alle anderen Bauteile und das gesamte Hab und Gut der Bewohner”. Aber nicht nur die Schutzfunktion ist von Bedeutung. Bis zu 20% E-nergieverluste treten durch ein mangelhaft wärmege-dämmtes Dach in einem Haus auf. Wer in eine Optimierung dieser Dämmung investiert, hat eine hohe Rendite bei der Energieeinsparung und „verbrennt kein Geld”.Darüber hinaus kann das Dach auch eine Nutzfunktion erfüllen. Auf vielen Dachflächen ist die kostenlose Sonnenenergie nutzbar - sei es mit einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Foto-voltaikanlage zur Stromerzeugung. Der hier produzierte Strom kann gewinnbringend ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.Ob eine kleine Summe oder ein großer Teil des Erspar-ten: Im Dach ist es gut angelegt.
   
Ralf Eismar, Am Talberg 11, 52372 Kreuzau-Winden, Tel.: 02422-7056, Fax: 02422-5754, E-Mail: info@eismar-bedachungen.de, weitere Angaben unter Kontakt